Ich bin Musiker und arbeite als Referent und Orgelsachverständiger im Bischöflich Münsterschen Offizialat, der kirchlichen Verwaltungsbehörde für den niedersächsischen Teil des Bistums Münster. Dort betreue ich in der Kirchenentwicklung den Fachbereich Musik.
Zuvor war ich zwanzig Jahre lang als Kantor in St. Remigius, Viersen am Niederrhein tätig.
Im Rahmen eines Lehrauftrags unterrichte ich Kirchenmusik und Orgel an der Universität Vechta.
Ich gehöre der Liturgie- sowie der Kirchenmusikkommission des Bischofs von Münster an, sitze im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Ämter und Referate für Kirchenmusik in Deutschland (AGÄR), bin Mitglied der Konferenz der Leiterinnen und Leiter kirchenmusikalischer Ausbildungsstätten in Deutschland (KdL), der Vereinigung der Orgelsachverständigen in Deutschland (Beirat für die Ausbildung), VOD, der Gesellschaft der Orgelfreunde (GDO) sowie der Gesellschaft für Musiktheorie (GMTh). Ich engagiere mich nach wie vor für den Verein Kirchenmusik in St. Remigius Viersen e.V.
Aus meiner Agenda
Mittwoch, 29. April 2026
Tag der offenen Tür
Musik studieren an der Uni Vechta
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St. Aegidius Berne
gepostet am 16. März 2026,
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C-Ausbildung
Gestern war ich in Wilhelmshaven zu Gast bei Kantor Robert Pernpeintner. Dort gab es einen Austausch mit den Regionalkantoren des Bistums Passau, die sich zusammen mit meinem Kollegen Marius Schwemmer zu einer Fortbildung derzeit in St. Willehad aufhalten. Themen waren unter anderem die Hauptamtlerstruktur und die D- / C-Ausbildungen in den jeweiligen Bistümern.
Letzteres war schon Thema in beiden Vorständen von AGÄR und KdL und bei den diesjährigen Jahrestagungen. Der Anspruch des berufsqualifizierenden Kirchenmusikstudiums ist das studium generale der Musik überhaupt. Man darf die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, dies in einer „Light-Version“ allen aufzuerlegen, die sich nebenamtlich – also auf C- oder D-Niveau – musikalisch in Kirche engagieren wollen. Mir erscheint es hier deutlich sinnvoller, eine aufgefächerte Palette an Teilbereichsqualifikationen anzubieten, ähnlich wie es in Osnabrück, teilweise auch in Fulda schon der Fall ist: Orgelspiel, Popularmusik, Chorleitung, Kinderchorleitung, liturgisches Singen.
Ich sehe auch einen Reformationsbedarf bei der zugehörigen Rahmenordnung. Dies wird nach der gegenwärtig betriebenen Reform der berufsqualifizierenden Ausbildungsordnungen die nationalen Fachgremien als nächstes beschäftigen.
20. März 2026