Ich bin Musiker und arbeite als Referent und Orgelsachverständiger im Bischöflich Münsterschen Offizialat, der kirchlichen Verwaltungsbehörde für den niedersächsischen Teil des Bistums Münster. Dort betreue ich in der Kirchenentwicklung den Fachbereich Musik.
Zuvor war ich zwanzig Jahre Lang als Kantor in St. Remigius, Viersen am Niederrhein tätig.
Im Rahmen eines Lehrauftrags unterrichte ich Kirchenmusik und Orgel an der Universität Vechta.
Ich gehöre der Liturgie- sowie der Kirchenmusikkommission des Bischofs von Münster an, sitze im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Ämter und Referate für Kirchenmusik in Deutschland (AGÄR), bin Mitglied der Konferenz der Leiterinnen und Leiter kirchenmusikalischer Ausbildungsstätten in Deutschland (KdL), der Vereinigung der Orgelsachverständigen in Deutschland (Beirat für die Ausbildung), VOD, der Gesellschaft der Orgelfreunde (GDO) sowie der Gesellschaft für Musiktheorie (GMTh). Ich engagiere mich nach wie vor für den Verein Kirchenmusik in St. Remigius Viersen e.V.
Aus meiner Agenda
Dienstag, 10. Juni 2025
VOD-Arbeitstagung 2025 in Lübeck
„Wir sind nun im Orgelbau und in der Orgelmusik
einmal rum: von der puristischen, alles Romantische strikt ablehnenden Phase über
zaghafte Wiedereinführung von Streicherstimmen und Spielhilfen bis hin zur Renaissance
spätromantischer Opulenz.”
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Mundus
gepostet am 27. April 2025,
meist vom iPhone.
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AΛΣ · IXH · XAN
WDR 3
„Musik wird als ›Emotion pur‹ definiert und soll als solche von uns vermittelt werden.“ - Mit Entsetzen habe ich heute diesen Artikel zur Kenntnis genommen. Der langjährige Moderator der Sendung „Klassik Forum“, Michael Stegemann, begründet dort seinen Abschied vom Sender WDR3, und dieser Begründung kann ich gut folgen. Nicht nur die eingangs erwähnte unzulässige Reduktion erregt meinen Widerspruch, sondern auch, daraus eine Strategie ableiten zu wollen: das ist das Rezept zum Untergang.
Welten entfernt davon ist hingegen die Haltung, die im Winking-Zitat aus dem Beitrag zum Ausdruck kommt: ›Jede Hörerin und jeder Hörer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat Anspruch darauf, wenigstens einmal am Tag überfordert zu werden.‹
Quae mutatio rerum.
18. März 2021