Im Kontext des aktuellen Sample-Urteils des Bundesgerichtshof (Ausgeschlossen sei eine solche freie Benutzung, wenn es sich bei der Tonfolge um eine Melodie handele oder wenn derjenige, der eine Tonfolge nutzen wolle, “befähigt und befugt” sei, diese selbst einzuspielen. — Da komm ich wirklich nicht mehr mit, vielleicht weil ich Musiker und kein Jurist bin) wies heute Ralph Segert auf das legendäre Amen Break hin — und auf eine gute Erläuterung dazu.
Thorsten Konigorski
Amen Break
Donnerstag, 20. November 2008
Kommentieren · TrackBack · Kommentarfeed